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Berlin (pte, 07. Apr 2004)
Fast jeder zehnte Deutsche
trägt laut Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts
ein Tattoo. Auch die Zahl derjenigen, die sich mit einem so
genannten Permanent Make-Up als Ersatz für das Schminken nur
an bestimmten Stellen im Gesicht die Haut einfärben lassen,
nimmt zu. Sowohl beim Tätowieren als auch beim Aufbringen von
Permanent Make-Up werden Farbpigmente mit Hilfe von Nadelstichen
in die mittlere Hautschicht eingebracht. Von dort können sie
auch in tiefere Hautschichten gelangen, von wo sie über die
Blutbahn im Körper verteilt und umgewandelt werden können.
Die allergischen Reaktionen werden in den meisten Fällen auf
den Stoff para-Phenylendiamin (PPD) zurückgeführt. Er wird
in Henna zum Abdunkeln verwendet und gelangt folglich beim
Anfertigen schwarzer Henna-Tattoos auf oder in die Haut. "Personen,
die einmal gegenüber PPD sensibilisiert sind, können lebenslänglich
allergische Reaktionen gegen den Stoff oder gegen Farben mit ähnlicher
chemischer Struktur zeigen", warnt das BfR. Aber auch metallhaltige
Bestandteile der Farbmischungen können Allergien auslösen.
Weitere Gefahrenquellen sind Verunreinigungen in den Farbmischungen
sowie bestimmte Azo-Farbstoffe, die in krebserzeugende aromatische
Amine gespalten werden können.
Diese Farbstoffe stellen auch
bei der Entfernung von Tätowierungen mittels Lasertechnik eine
Gefahr dar, da sie möglicherweise auch durch die Laserstrahlen
in krebserzeugende Amine gespalten werden können. Anders als
Farbstoffe in kosmetischen Mitteln zum Auftragen auf die Haut
sind die Farben, die für Tätowierungen und Permanent Make-Up
verwendet werden, hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen
nicht geprüft. Auch über die Langzeitwirkung dieser Fremdstoffe
im Körper ist bisher nichts bekannt, obwohl sie dort in der
Regel ein Leben lang verbleiben.
Kosmetische Mittel, die auf
die Haut aufgetragen werden, unterliegen zahlreichen gesetzlichen
Regelungen. Tätowierfarben sind davon nicht betroffen: Es gibt
keine gesetzlich festgelegten Vorschriften hinsichtlich der
Reinheit, Qualität und der Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit
dieser Farben. Das BfR empfiehlt daher, für Tätowierungen nur
Farbmittel zu verwenden, die den Anforderungen der europäischen
Kosmetik-Richtlinie und der deutschen Kosmetik-Verordnung entsprechen,
räumt aber gleichzeitig ein, dass damit nicht sicher gewährleistet
werden kann, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten.
pressetext.deutschland
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